NIS2-Check: Ist mein Unternehmen betroffen?

Seit dem 6. Dezember 2025 gilt in Deutschland das NIS2-Umsetzungsgesetz. Rund 29.500 Unternehmen sind betroffen — viele wissen es nicht. Prüfen Sie es in drei Schritten.

Was ist NIS2?

Die EU-Richtlinie NIS2 (Network and Information Security) verpflichtet Unternehmen in kritischen Sektoren zu Mindeststandards bei der IT-Sicherheit. In Deutschland wurde sie mit dem NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) umgesetzt, das am 6. Dezember 2025 ohne Übergangsfrist in Kraft getreten ist. Zuständige Behörde ist das BSI.

Neu ist vor allem die Reichweite: Statt einiger Hundert KRITIS-Betreiber sind nun rund 29.500 Unternehmen erfasst — darunter viele Mittelständler, IT-Dienstleister, Hersteller und Gesundheitseinrichtungen.

Wer ist betroffen?

Entscheidend sind Sektor und Größe:

Mittleres Unternehmen (ab 50 Mitarbeitende oder > 10 Mio. € Umsatz und Bilanz) Großunternehmen (ab 250 Mitarbeitende oder > 50 Mio. € Umsatz und > 43 Mio. € Bilanz)
Sektoren mit hoher Kritikalität (Energie, Verkehr, Banken, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur, IT-Dienstleister/MSP …) wichtige Einrichtung besonders wichtige Einrichtung
Sonstige kritische Sektoren (Post, Abfall, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe, digitale Dienste, Forschung) wichtige Einrichtung wichtige Einrichtung

Unabhängig von der Größe erfasst sind u. a. DNS-Diensteanbieter, TLD-Register, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter und Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS).

Welche Pflichten gelten?

  • Registrierung beim BSI — die Frist ist inzwischen abgelaufen; wer betroffen ist, sollte sich umgehend registrieren.
  • Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG — von Backup und Notfallplan über Zugriffskontrolle und MFA bis zur Lieferkettensicherheit.
  • Meldepflichten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen: 24 Stunden / 72 Stunden / 1 Monat.
  • Verantwortung der Geschäftsleitung inklusive Schulungspflicht und persönlicher Haftung.
  • Bußgelder bis 10 Mio. € bzw. 2 % des Jahresumsatzes (besonders wichtige) oder 7 Mio. € bzw. 1,4 % (wichtige Einrichtungen).

Nicht betroffen — und jetzt?

Auch kleine Unternehmen spüren NIS2: Betroffene Kunden müssen ihre Lieferkette absichern und fragen zunehmend nach Nachweisen. Und die Grundmaßnahmen — Firewall, Multi-Faktor-Authentifizierung, getestete Backups, Updates — schützen jedes Unternehmen vor Ransomware.

Hinweis: Dieser Check ist eine vereinfachte Ersteinschätzung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das BSIG und die Betroffenheitsprüfung des BSI.